wenn sich Ihre Daten geändert haben ===>hier

Erteilen Sie
uns bitte eine
Einzugsermächtigung

Künstlersozialkasse

Zurück zur Startseite

Künstlersozialabgabe? Nie gehört? Betrifft Sie nicht?

Für alle Unternehmen, die Kunst und Publizistik verwerten, besteht eine bislang wenig bekannte gesetzliche Abgabepflicht: Die Künstlersozialabgabe!

Die Künstlersozialabgabe dient der teilweisen Finanzierung der Künstlersozialversicherung. Der Kreis der abgabepflichtigen „Unternehmen“ ist sehr viel weiter gezogen, als viele Betroffene glauben. Abgabepflichtig sind neben direkten Verwertern von Kunst wie Verlagen, Bühnen, Fernsehen, Museen, Werbeagenturen vor allem auch alle Unternehmen, die für ihre eigene Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit Aufträge an freie Künstler und Publizisten vergeben.

Sie lassen Ihre Web-Site von einem Web-Designer entwerfen, aktualisieren und umgestalten?

Sie beauftragen Fotografen, ihre Produkte für einen Bestellkatalog oder für sonstige Werbemaßnahmen zu fotografieren?

Sie geben eine Zeitschrift heraus und zahlen Autorenhonorare oder lassen das Layout von einem Grafikdesigner erstellen?

Sie veranstalten in Ihrem Unternehmen zweimal jährlich einen Tag der offenen Tür und engagieren eine Band oder einen Jongleur?

In all diesen und vielen weiteren Fällen kann auch für Sie die Künstlersozialabgabe anfallen, unabhängig davon, ob Ihnen das bisher bekannt war oder nicht.

Die Künstlersozialkasse, zuständig für die Erhebung der Künstlersozialabgabe, wurde vom Bundesrechnungshof aufgefordert, die Kunst und Publizistik vermarktenden Unternehmen künftig stärker zu prüfen, da bisher nur ein Bruchteil der eigentlich zur Abgabe verpflichteten Unternehmen erfasst ist. Die Abgabe kann in solchen Fällen rückwirkend für die letzten fünf Jahre erhoben werden.

Grund genug, sich mit der Künstlersozialabgabe in Hinblick auf das eigene Unternehmen zu befassen und nicht zu warten, bis die Künstlersozialkasse zu einer Betriebsprüfung vor der Tür steht.

Die Möglichkeit hierzu bietet der Vortrag von Rechtsanwältin Sonja Vack zur Künstlersozialabgabe.

Ich bin seit 11 Jahren als selbständige Rechtsanwältin in Mannheim tätig. Als Fachanwältin für Sozialrecht übernehme ich ausschließlich Mandate im Bereich des Sozialrechtes. Die Themen Künstlersozialversicherung und Künstlersozialabgabe sowie Statusfeststellung zur Klärung der Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit gehören dabei zu meinen besonderen Arbeitsschwerpunkten. Deshalb übernehme ich gerne Ihre rechtliche Beratung und Vertretung zu diesen Themen.

Für weitere Informationen besuchen Sie auch meine Web-Site www.anwaltskanzlei-vack.de. Für Rückfragen stehe ich gerne auch telefonisch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Sonja Vack
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Sozialrecht
S 2, 1
68161 Mannheim
Tel. 0621-1221878
Fax 0621-1561122
e-mail
sv@sonja-vack.de
www.anwaltskanzlei-vack.de

 

[Home] [Mitglieder] [Impressum] [Ankündigungen] [Was schon war] [Anschriften Vorstand] [Antrag + Satzung] [Netzwerke] [Künstlersozialkasse]